AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 911 Octan Anstalt, FL-0002.692.736-4, Mühlesträssle 20, FL-9496 Balzers

Art. 1 Geltungsbereich

1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der 911 Octan Anstalt, FL-0002.692.736-4 (nachfolgend „Anstalt“ genannt) und ihrem Kunden (in Nachfolgendenden genannt „Kunde“; beide bezeichnet als „Parteien“) hinsichtlich Warenlieferungen und Leistungen der Anstalt; insbesondere regeln jene den Abschluss, den Inhalt sowie die Abwicklung von Mietverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen oder sonstigen in Auftrag gegebenen Leistungen zwischen den Parteien.

2) Die AGB gelten gegenüber Kunden, ungeachtet ihrer Klassifizierung als Konsument oder Unternehmer gemäss Art. 1 Abs 1 KSchG. Sofern im Weiteren zwischen Konsumenten und Unternehmern differenziert wird, werden die Bezeichnungen „Konsument“ und „Unternehmer“ verwendet und nicht die sonstige allgemeine Formulierung „Kunde“.

3) Weiters sind die AGB integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen der Anstalt und dem Kunden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung seitens der Anstalt Wirksamkeit.

4) Hiermit wird darüber hinaus der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

5) Steht die Anstalt mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten die AGB der Anstalt auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar selbst dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

6) Für die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer miteingeschlossen.

Art. 2 Vertragsschluss

1) Der Vertragsabschluss findet grundsätzlich in den           Geschäftsräumen der Anstalt statt.

2) Die vom Mietvertrag erfassten Leistungen, sowie dessen Bedingungen nimmt der Kunde nach Übernahme einer Kopie verbindlich zur Kenntnis.

3) Mit erfolgtem Vertragsschluss erkennt der Kunde die Gültigkeit der gegenständlichen AGB an und gelten diese sohin als vereinbart.

4) Mit erfolgtem Vertragsschluss erkennt weiters der Beifahrer die Gültigkeit der gegenständlichen AGB an und gelten diese sohin als vereinbart.

Art. 3 Preise und Stornierung

1) Die vereinbarten Preise verstehen sich stets inklusive Mwst. in der Höhe von derzeit 7,7%.

2) Bei Absage des gebuchten Termins fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 60 Tage vor dem gebuchten Termin: 20% des Gesamtpreises
  • Zwischen 59 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 40% des Gesamtpreises
  • Zwischen 29 bis 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 70% des Gesamtpreises
  • Weniger als 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% des Gesamtpreises

Art. 4 Zahlungsbedingungen

1) Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Abholung des Fahrzeuges durch den Kunden zu entrichten, dieser kann bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

2) Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% per annum sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.

3) Die Anstalt ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, diese wird bei entsprechender Leistung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet, bzw. verringert sich dieser um die in Voraus bezahlte Summe. 

Art. 5 Gewährleistung und Schadenersatz

1) Die Anstalt überlässt dem Kunde ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör. Das Fahrzeug ist bei der Übergabe vom Kunden auf Mängel zu kontrollieren, wobei allfällige Mängel vor Fahrtbeginn der Anstalt mitzuteilen sind. Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind allfällig entstandene Mängel ebenfalls der 911 Octan zu melden. Werden bei Übergabe des Fahrzeugs erkennbare Mängel oder bei Nutzung des Fahrzeugs versteckte Mängel festgestellt, ist die Anstalt zur Besichtigung berechtigt. Die Anstalt ist berechtigt, dem Kunde ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist der Anstalt die Mängelbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vor Mietbeginn nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter das Mietfahrzeug in Kenntnis der Mängel in Gebrauch nimmt bzw. weiterhin nutzt.

2) Der Fahrer mietet das Fahrzeug auf eigene Gefahr. Er trägt in vollem Umfange die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder anderen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

3) Für die dem Fahrer, seinen Begleitern (z.B. Mechanikern) oder seinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden haftet die 911 Octan nicht.

4) Sämtliche Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden sind daher ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anstalt beruhen.

5) Es gelten nur in Bezug auf Konsumenten die gesetzlichen Schadenersatzvorschriften. Die Schadenersatzfrist gegenüber dem Konsumenten beträgt demnach 3 Jahre ab dessen Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Unternehmers ist, ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, auf 6 Monate beschränkt.

6) Vorbehaltlich des Vorstehenden beschränkt sich Haftung nach diesen AGB, unabhängig des Grundes, auf den Preis, den der Kunde bezahlt hat. Diese Haftungsbeschränkung ist für Personenschäden ausgenommen.

Art. 6 Fahrzeugzustand und dessen Verwendung

1) Es ist verboten im Fahrzeug zu rauchen, essen, trinken oder dergleichen.

2) Für unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen. Auch Verschleissteile, wie z.B. Bremsen, Reifen, Kupplung etc. können durch unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges zum Defekt gebracht werden. Der Fahrer haftet für solche Defekte. Unsachgemässes Bremsen führt zu überhitzten Bremsen, welche bei Weiterfahrt zum Defekt gebracht werden (z.B. Verzug der Bremsscheiben etc.). Schäden am Fahrzeug durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes schleifen lassen, übermässiger Reifenverschleiss, sowie jegliche Art von Fehlmanipulation, bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Fahrer.

Art. 7 Weitere Bestimmungen

1) Während der Mietdauer hat der Fahrer den Anweisungen der 911 Octan Folge zu leisten.

2) Der Fahrer und sein Mitfahrer sind verpflichtet, während der gesamten Mietdauer angegurtet zu sein sowie zu bleiben.

3) Die Mitnahme von Tieren und Kleinkinder ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Art. 8 Höhere Gewalt

1) Bei Ausfall der Miete, auch in Teilen, aufgrund höherer Gewalt, wie kriegerische Auseinandersetzungen, Terror, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, etc.), Covid-19 Regelungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Miete beziehen und die 911 Octan nicht zu vertreten hat, hat der Fahrer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Art. 9 Datenschutz

1) Die Anstalt behandelt Daten der Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und in Entsprechung ihrer Datenschutzerklärung, auf welche hiermit verwiesen wird. Diese Erklärung kann jederzeit unter www.911-octan.li eingesehen, heruntergeladen, sowie ausgedruckt werden.

Art. 10 Immaterialgüter- und Urheberrechte

1) Sämtliche Rechte an der zum Einsatz kommenden Dokumentationen oder an anderweitig von der Anstalt angefertigten Unterlagen (insb. Angebote, Beschriebe und Muster, sonstige Entwürfe) sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte stehen ausschliesslich der Anstalt zu. Der Kunde erwirbt keine wie immer gearteten Nutzungs- oder sonstigen Rechte und ist nicht berechtigt, selbige dritten Personen, insbesondere Konkurrenzunternehmen, zu überlassen.

2) Sofern kein Vertragsverhältnis zustande kommt, hat der Kunde umgehend sämtliche Unterlagen im Original an die Anstalt zurückzugeben und angefertigte Kopien zu vernichten.

Art. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1) Es gilt liechtensteinisches Recht, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Rückverweisungsnormen des IPRG.

2) Gerichtsstand ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz. Die Anstalt behält sich vor, ihre Ansprüche gegen den Kunden an seinem ordentlichen Gerichtsstand sowie vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Art. 12 Salvatorische Klausel

1) Die allfällige Unwirksamkeit und Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch für Vertragslücken.

Art. 13 Konsumenten: Widerrufsrecht

1) Findet der Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen der Anstalt statt, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.

2) Sofern es sich um einen Fernabsatzvertrag oder einen ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäss FAGG handelt, hat der Kunde als Konsument im Sinne des KSchG das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen über Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, bei Dienstleistungsverträgen beginnt die vierzehntägige Frist hingegen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument die Anstalt mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: 911 Octan Anstalt, Mühlesträssle 20, FL-9496 Balzers.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Konsument die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3) Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Dem Kunden als Konsumenten steht dieses Rücktrittsrecht in den folgenden Fällen nicht zu:

Betreffend Dienstleistungsverträge kommt dem Konsumenten kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Anstalt – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

Betreffend Verträge über Waren kommt dem Konsumenten kein Rücktrittsrecht zu, wenn diese nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; weiters wenn diese nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Der Konsument hat im Übrigen kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument die Anstalt ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt die Anstalt bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert sie Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

4) Folgen des Widerrufs:

Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, hat die Anstalt alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Anstalt dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Bei Kaufverträgen kann die Anstalt die Rückzahlung verweigern, bis sie entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihr der Konsument einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn sie angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Anstalt über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die Anstalt zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Tritt der Konsument von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem die Anstalt aufgrund eines Verlangens des Konsumenten vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er der Anstalt einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismässig den von der Anstalt bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

Stand: April 2023

Hinweis: Wenn Sie einen Standardbrowser wie Google Chrome, Firefox oder Safari benützen, können Sie die AGB mit der dazu in Ihrem Browser eingebauten Funktion herunterladen/ausdrucken. Sollten Sie einen Browser benützen, der diese Funktion nicht aufweist, können Sie ein Exemplar der AGB auch direkt bei uns bestellen. Bitte benützen Sie in diesem Fall eine der auf dieser Seite angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 911 Octan Anstalt, FL-0002.692.736-4, Mühlesträssle 20, FL-9496 Balzers

Art. 1 Geltungsbereich

1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der 911 Octan Anstalt, FL-0002.692.736-4 (nachfolgend „Anstalt“ genannt) und ihrem Kunden (in Nachfolgendenden genannt „Kunde“; beide bezeichnet als „Parteien“) hinsichtlich Warenlieferungen und Leistungen der Anstalt; insbesondere regeln jene den Abschluss, den Inhalt sowie die Abwicklung von Mietverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen oder sonstigen in Auftrag gegebenen Leistungen zwischen den Parteien.

2) Die AGB gelten gegenüber Kunden, ungeachtet ihrer Klassifizierung als Konsument oder Unternehmer gemäss Art. 1 Abs 1 KSchG. Sofern im Weiteren zwischen Konsumenten und Unternehmern differenziert wird, werden die Bezeichnungen „Konsument“ und „Unternehmer“ verwendet und nicht die sonstige allgemeine Formulierung „Kunde“.

3) Weiters sind die AGB integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen der Anstalt und dem Kunden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung seitens der Anstalt Wirksamkeit.

4) Hiermit wird darüber hinaus der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

5) Steht die Anstalt mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten die AGB der Anstalt auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar selbst dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

6) Für die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer miteingeschlossen.

Art. 2 Vertragsschluss

1) Der Vertragsabschluss findet grundsätzlich in den           Geschäftsräumen der Anstalt statt.

2) Die vom Mietvertrag erfassten Leistungen, sowie dessen Bedingungen nimmt der Kunde nach Übernahme einer Kopie verbindlich zur Kenntnis.

3) Mit erfolgtem Vertragsschluss erkennt der Kunde die Gültigkeit der gegenständlichen AGB an und gelten diese sohin als vereinbart.

4) Mit erfolgtem Vertragsschluss erkennt weiters der Beifahrer die Gültigkeit der gegenständlichen AGB an und gelten diese sohin als vereinbart.

Art. 3 Preise und Stornierung

1) Die vereinbarten Preise verstehen sich stets inklusive Mwst. in der Höhe von derzeit 7,7%.

2) Bei Absage des gebuchten Termins fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 60 Tage vor dem gebuchten Termin: 20% des Gesamtpreises
  • Zwischen 59 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 40% des Gesamtpreises
  • Zwischen 29 bis 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 70% des Gesamtpreises
  • Weniger als 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% des Gesamtpreises

Art. 4 Zahlungsbedingungen

1) Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Abholung des Fahrzeuges durch den Kunden zu entrichten, dieser kann bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

2) Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% per annum sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.

3) Die Anstalt ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, diese wird bei entsprechender Leistung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet, bzw. verringert sich dieser um die in Voraus bezahlte Summe. 

Art. 5 Gewährleistung und Schadenersatz

1) Die Anstalt überlässt dem Kunde ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör. Das Fahrzeug ist bei der Übergabe vom Kunden auf Mängel zu kontrollieren, wobei allfällige Mängel vor Fahrtbeginn der Anstalt mitzuteilen sind. Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind allfällig entstandene Mängel ebenfalls der 911 Octan zu melden. Werden bei Übergabe des Fahrzeugs erkennbare Mängel oder bei Nutzung des Fahrzeugs versteckte Mängel festgestellt, ist die Anstalt zur Besichtigung berechtigt. Die Anstalt ist berechtigt, dem Kunde ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist der Anstalt die Mängelbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vor Mietbeginn nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter das Mietfahrzeug in Kenntnis der Mängel in Gebrauch nimmt bzw. weiterhin nutzt.

2) Der Fahrer mietet das Fahrzeug auf eigene Gefahr. Er trägt in vollem Umfange die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder anderen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

3) Für die dem Fahrer, seinen Begleitern (z.B. Mechanikern) oder seinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden haftet die 911 Octan nicht.

4) Sämtliche Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden sind daher ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anstalt beruhen.

5) Es gelten nur in Bezug auf Konsumenten die gesetzlichen Schadenersatzvorschriften. Die Schadenersatzfrist gegenüber dem Konsumenten beträgt demnach 3 Jahre ab dessen Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Unternehmers ist, ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, auf 6 Monate beschränkt.

6) Vorbehaltlich des Vorstehenden beschränkt sich Haftung nach diesen AGB, unabhängig des Grundes, auf den Preis, den der Kunde bezahlt hat. Diese Haftungsbeschränkung ist für Personenschäden ausgenommen.

Art. 6 Fahrzeugzustand und dessen Verwendung

1) Es ist verboten im Fahrzeug zu rauchen, essen, trinken oder dergleichen.

2) Für unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen. Auch Verschleissteile, wie z.B. Bremsen, Reifen, Kupplung etc. können durch unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges zum Defekt gebracht werden. Der Fahrer haftet für solche Defekte. Unsachgemässes Bremsen führt zu überhitzten Bremsen, welche bei Weiterfahrt zum Defekt gebracht werden (z.B. Verzug der Bremsscheiben etc.). Schäden am Fahrzeug durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes schleifen lassen, übermässiger Reifenverschleiss, sowie jegliche Art von Fehlmanipulation, bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Fahrer.

Art. 7 Weitere Bestimmungen

1) Während der Mietdauer hat der Fahrer den Anweisungen der 911 Octan Folge zu leisten.

2) Der Fahrer und sein Mitfahrer sind verpflichtet, während der gesamten Mietdauer angegurtet zu sein sowie zu bleiben.

3) Die Mitnahme von Tieren und Kleinkinder ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Art. 8 Höhere Gewalt

1) Bei Ausfall der Miete, auch in Teilen, aufgrund höherer Gewalt, wie kriegerische Auseinandersetzungen, Terror, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, etc.), Covid-19 Regelungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Miete beziehen und die 911 Octan nicht zu vertreten hat, hat der Fahrer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Art. 9 Datenschutz

1) Die Anstalt behandelt Daten der Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und in Entsprechung ihrer Datenschutzerklärung, auf welche hiermit verwiesen wird. Diese Erklärung kann jederzeit unter www.911-octan.li eingesehen, heruntergeladen, sowie ausgedruckt werden.

Art. 10 Immaterialgüter- und Urheberrechte

1) Sämtliche Rechte an der zum Einsatz kommenden Dokumentationen oder an anderweitig von der Anstalt angefertigten Unterlagen (insb. Angebote, Beschriebe und Muster, sonstige Entwürfe) sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte stehen ausschliesslich der Anstalt zu. Der Kunde erwirbt keine wie immer gearteten Nutzungs- oder sonstigen Rechte und ist nicht berechtigt, selbige dritten Personen, insbesondere Konkurrenzunternehmen, zu überlassen.

2) Sofern kein Vertragsverhältnis zustande kommt, hat der Kunde umgehend sämtliche Unterlagen im Original an die Anstalt zurückzugeben und angefertigte Kopien zu vernichten.

Art. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1) Es gilt liechtensteinisches Recht, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Rückverweisungsnormen des IPRG.

2) Gerichtsstand ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz. Die Anstalt behält sich vor, ihre Ansprüche gegen den Kunden an seinem ordentlichen Gerichtsstand sowie vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Art. 12 Salvatorische Klausel

1) Die allfällige Unwirksamkeit und Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch für Vertragslücken.

Art. 13 Konsumenten: Widerrufsrecht

1) Findet der Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen der Anstalt statt, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.

2) Sofern es sich um einen Fernabsatzvertrag oder einen ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäss FAGG handelt, hat der Kunde als Konsument im Sinne des KSchG das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen über Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, bei Dienstleistungsverträgen beginnt die vierzehntägige Frist hingegen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument die Anstalt mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: 911 Octan Anstalt, Mühlesträssle 20, FL-9496 Balzers.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Konsument die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3) Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Dem Kunden als Konsumenten steht dieses Rücktrittsrecht in den folgenden Fällen nicht zu:

Betreffend Dienstleistungsverträge kommt dem Konsumenten kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Anstalt – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

Betreffend Verträge über Waren kommt dem Konsumenten kein Rücktrittsrecht zu, wenn diese nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; weiters wenn diese nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Der Konsument hat im Übrigen kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument die Anstalt ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt die Anstalt bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert sie Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

4) Folgen des Widerrufs:

Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, hat die Anstalt alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Anstalt dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Bei Kaufverträgen kann die Anstalt die Rückzahlung verweigern, bis sie entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihr der Konsument einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn sie angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Anstalt über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die Anstalt zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Tritt der Konsument von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem die Anstalt aufgrund eines Verlangens des Konsumenten vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er der Anstalt einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismässig den von der Anstalt bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

Stand: April 2023

Hinweis: Wenn Sie einen Standardbrowser wie Google Chrome, Firefox oder Safari benützen, können Sie die AGB mit der dazu in Ihrem Browser eingebauten Funktion herunterladen/ausdrucken. Sollten Sie einen Browser benützen, der diese Funktion nicht aufweist, können Sie ein Exemplar der AGB auch direkt bei uns bestellen. Bitte benützen Sie in diesem Fall eine der auf dieser Seite angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 911 Octan Anstalt, FL-0002.692.736-4, Mühlesträssle 20, FL-9496 Balzers

Art. 1 Geltungsbereich

1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der 911 Octan Anstalt, FL-0002.692.736-4 (nachfolgend „Anstalt“ genannt) und ihrem Kunden (in Nachfolgendenden genannt „Kunde“; beide bezeichnet als „Parteien“) hinsichtlich Warenlieferungen und Leistungen der Anstalt; insbesondere regeln jene den Abschluss, den Inhalt sowie die Abwicklung von Mietverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen oder sonstigen in Auftrag gegebenen Leistungen zwischen den Parteien.

2) Die AGB gelten gegenüber Kunden, ungeachtet ihrer Klassifizierung als Konsument oder Unternehmer gemäss Art. 1 Abs 1 KSchG. Sofern im Weiteren zwischen Konsumenten und Unternehmern differenziert wird, werden die Bezeichnungen „Konsument“ und „Unternehmer“ verwendet und nicht die sonstige allgemeine Formulierung „Kunde“.

3) Weiters sind die AGB integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen der Anstalt und dem Kunden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung seitens der Anstalt Wirksamkeit.

4) Hiermit wird darüber hinaus der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

5) Steht die Anstalt mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten die AGB der Anstalt auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar selbst dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

6) Für die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer miteingeschlossen.

Art. 2 Vertragsschluss

1) Der Vertragsabschluss findet grundsätzlich in den           Geschäftsräumen der Anstalt statt.

2) Die vom Mietvertrag erfassten Leistungen, sowie dessen Bedingungen nimmt der Kunde nach Übernahme einer Kopie verbindlich zur Kenntnis.

3) Mit erfolgtem Vertragsschluss erkennt der Kunde die Gültigkeit der gegenständlichen AGB an und gelten diese sohin als vereinbart.

4) Mit erfolgtem Vertragsschluss erkennt weiters der Beifahrer die Gültigkeit der gegenständlichen AGB an und gelten diese sohin als vereinbart.

Art. 3 Preise und Stornierung

1) Die vereinbarten Preise verstehen sich stets inklusive Mwst. in der Höhe von derzeit 7,7%.

2) Bei Absage des gebuchten Termins fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 60 Tage vor dem gebuchten Termin: 20% des Gesamtpreises
  • Zwischen 59 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 40% des Gesamtpreises
  • Zwischen 29 bis 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 70% des Gesamtpreises
  • Weniger als 15 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% des Gesamtpreises

Art. 4 Zahlungsbedingungen

1) Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Abholung des Fahrzeuges durch den Kunden zu entrichten, dieser kann bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

2) Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% per annum sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.

3) Die Anstalt ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, diese wird bei entsprechender Leistung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet, bzw. verringert sich dieser um die in Voraus bezahlte Summe. 

Art. 5 Gewährleistung und Schadenersatz

1) Die Anstalt überlässt dem Kunde ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör. Das Fahrzeug ist bei der Übergabe vom Kunden auf Mängel zu kontrollieren, wobei allfällige Mängel vor Fahrtbeginn der Anstalt mitzuteilen sind. Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind allfällig entstandene Mängel ebenfalls der 911 Octan zu melden. Werden bei Übergabe des Fahrzeugs erkennbare Mängel oder bei Nutzung des Fahrzeugs versteckte Mängel festgestellt, ist die Anstalt zur Besichtigung berechtigt. Die Anstalt ist berechtigt, dem Kunde ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist der Anstalt die Mängelbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vor Mietbeginn nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter das Mietfahrzeug in Kenntnis der Mängel in Gebrauch nimmt bzw. weiterhin nutzt.

2) Der Fahrer mietet das Fahrzeug auf eigene Gefahr. Er trägt in vollem Umfange die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder anderen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

3) Für die dem Fahrer, seinen Begleitern (z.B. Mechanikern) oder seinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden haftet die 911 Octan nicht.

4) Sämtliche Schadenersatzansprüche (mit Ausnahme von Personenschäden) des Kunden sind daher ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Anstalt beruhen.

5) Es gelten nur in Bezug auf Konsumenten die gesetzlichen Schadenersatzvorschriften. Die Schadenersatzfrist gegenüber dem Konsumenten beträgt demnach 3 Jahre ab dessen Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Unternehmers ist, ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, auf 6 Monate beschränkt.

6) Vorbehaltlich des Vorstehenden beschränkt sich Haftung nach diesen AGB, unabhängig des Grundes, auf den Preis, den der Kunde bezahlt hat. Diese Haftungsbeschränkung ist für Personenschäden ausgenommen.

Art. 6 Fahrzeugzustand und dessen Verwendung

1) Es ist verboten im Fahrzeug zu rauchen, essen, trinken oder dergleichen.

2) Für unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen. Auch Verschleissteile, wie z.B. Bremsen, Reifen, Kupplung etc. können durch unsachgemässes Bewegen des Fahrzeuges zum Defekt gebracht werden. Der Fahrer haftet für solche Defekte. Unsachgemässes Bremsen führt zu überhitzten Bremsen, welche bei Weiterfahrt zum Defekt gebracht werden (z.B. Verzug der Bremsscheiben etc.). Schäden am Fahrzeug durch Überdrehen des Motors, Verschalten, Überhitzung der Kupplung durch langes schleifen lassen, übermässiger Reifenverschleiss, sowie jegliche Art von Fehlmanipulation, bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Fahrer.

Art. 7 Weitere Bestimmungen

1) Während der Mietdauer hat der Fahrer den Anweisungen der 911 Octan Folge zu leisten.

2) Der Fahrer und sein Mitfahrer sind verpflichtet, während der gesamten Mietdauer angegurtet zu sein sowie zu bleiben.

3) Die Mitnahme von Tieren und Kleinkinder ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Art. 8 Höhere Gewalt

1) Bei Ausfall der Miete, auch in Teilen, aufgrund höherer Gewalt, wie kriegerische Auseinandersetzungen, Terror, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, etc.), Covid-19 Regelungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Miete beziehen und die 911 Octan nicht zu vertreten hat, hat der Fahrer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

Art. 9 Datenschutz

1) Die Anstalt behandelt Daten der Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und in Entsprechung ihrer Datenschutzerklärung, auf welche hiermit verwiesen wird. Diese Erklärung kann jederzeit unter www.911-octan.li eingesehen, heruntergeladen, sowie ausgedruckt werden.

Art. 10 Immaterialgüter- und Urheberrechte

1) Sämtliche Rechte an der zum Einsatz kommenden Dokumentationen oder an anderweitig von der Anstalt angefertigten Unterlagen (insb. Angebote, Beschriebe und Muster, sonstige Entwürfe) sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte stehen ausschliesslich der Anstalt zu. Der Kunde erwirbt keine wie immer gearteten Nutzungs- oder sonstigen Rechte und ist nicht berechtigt, selbige dritten Personen, insbesondere Konkurrenzunternehmen, zu überlassen.

2) Sofern kein Vertragsverhältnis zustande kommt, hat der Kunde umgehend sämtliche Unterlagen im Original an die Anstalt zurückzugeben und angefertigte Kopien zu vernichten.

Art. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1) Es gilt liechtensteinisches Recht, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Rückverweisungsnormen des IPRG.

2) Gerichtsstand ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz. Die Anstalt behält sich vor, ihre Ansprüche gegen den Kunden an seinem ordentlichen Gerichtsstand sowie vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

Art. 12 Salvatorische Klausel

1) Die allfällige Unwirksamkeit und Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch für Vertragslücken.

Art. 13 Konsumenten: Widerrufsrecht

1) Findet der Vertragsabschluss in den Geschäftsräumen der Anstalt statt, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.

2) Sofern es sich um einen Fernabsatzvertrag oder einen ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäss FAGG handelt, hat der Kunde als Konsument im Sinne des KSchG das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen über Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat, bei Dienstleistungsverträgen beginnt die vierzehntägige Frist hingegen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Konsument die Anstalt mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: 911 Octan Anstalt, Mühlesträssle 20, FL-9496 Balzers.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Konsument die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3) Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

Dem Kunden als Konsumenten steht dieses Rücktrittsrecht in den folgenden Fällen nicht zu:

Betreffend Dienstleistungsverträge kommt dem Konsumenten kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Anstalt – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

Betreffend Verträge über Waren kommt dem Konsumenten kein Rücktrittsrecht zu, wenn diese nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; weiters wenn diese nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Der Konsument hat im Übrigen kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument die Anstalt ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt die Anstalt bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert sie Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

4) Folgen des Widerrufs:

Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, hat die Anstalt alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Anstalt dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Bei Kaufverträgen kann die Anstalt die Rückzahlung verweigern, bis sie entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihr der Konsument einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn sie angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Anstalt über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die Anstalt zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Tritt der Konsument von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem die Anstalt aufgrund eines Verlangens des Konsumenten vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er der Anstalt einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismässig den von der Anstalt bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

Stand: April 2023

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Rechtliches

911 Octan Anstalt

Dies ist keine offizielle Website von Porsche oder einer anderen Marke. Die 911 Octan Anstalt ist ein eingenständiges Unternehmen, das Leistungen rund um Motorfahrzeuge und Motorsport-Events aller Art erbringt.

Aufgeführte Namen wie Porsche 911, Porsche Cayman usw. sind eingetragene Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.

Design

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